Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen wurden Regelungen geschaffen, die die Erstattung von Mehraufwendungen und Mindereinnahmen von Unternehmen im Gesundheits- und Pflegesektor über § 150 SGB XI sicherstellen soll.
Die sich daraus am häufigsten ergebenden Fragen hat der GKV-Spitzenverband in einem FAQ-Katalogen zusammengestellt und beantwortet. Aufgrund aktueller Anlässe werden diese Kataloge regelmäßig überarbeitet.
In diesem Fall wurde der FAQ-Katalog zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 150 Abs. 5a SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2-bedingten finanziellen Belastungen überarbeitet. Die nun vorgenommenen Änderungen betreffen insbesondere den nach § 150 Abs. 6 Satz 1 SGB XI geregelten Zeitpunkt beziehungweise den durch die Rechtsverordnung nach § 152 SGB XI verlängerten Befristungszeitpunkt.
Die Unterlagen stehen Ihnen am Ende des Aktuells als Download zur Verfügung.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an die stets zuverlässigen Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hamann
Bundesrefefent