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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer mit dem Sozialschutz-Paket II reduziert: Dazu werden das Kurzarbeitergeld erhöht, die Hinzuverdienstmöglichkeiten ausgeweitet und die Bezugszeit von Arbeitslosengeld verlängert. Folgende Regelungen gelten demnach bis zum Jahresende.
 

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld wird gestaffelt angehoben. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, wird es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen - längstens bis Ende 2020. Derzeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls, wenn er durch die Corona-Krise bedingt ist.
 

Hinzuverdienstmöglichkeiten

Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit rückwirkend ab 1. Mai bis Ende 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten auf alle Branchen ausgeweitet. Bisher galt diese Möglichkeit nur für systemrelevante Berufe.
 

Bezugsverlängerung für Arbeitslosengeld

Der Bezugszeitraum für Arbeitslosengeld wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Den Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie können Sie am Ende dieses Aktuells herunterladen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in Ihren Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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