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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Grundlagen und Verfahrenshinweise des Qualitätsausschuss Pflege zu § 35 IfSG

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Inkrafttreten der aktualisierten Fassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 16.09.2022 wurde der Qualitätsausschuss Pflege gemäß § 35 Abs. 1 Satz 8 IfSG beauftragt, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 15.10.2022 pflegefachlich orientierte Grundlagen und Verfahrenshinweise zur Umsetzung der Aufgaben nach § 35 Abs. 1 Satz 7 IfSG in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen zu erstellen.

Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 7 IfSG sind in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (oder vergleichbaren Einrichtungen) für den Zeitraum von 01.10.2022 bis 07.04.2023 durch die Einrichtungsleitungen eine oder mehrere verantwortliche Personen zu benennen, die die Einhaltung folgender Anforderungen, Abläufe und Maßnahmen sicherstellen:

- Hygieneanforderungen unter Berücksichtigung von § 35 Abs. 1 Satz 2 und 3 IfSG
- Organisations- und Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit dem
• Impfen von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Gästen gegen SARS-CoV-2 und der regelmäßigen Kontrolle des Impfstatus
• Testen von Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Gästen, von in der Pflegeeinrichtung tätigen Personen sowie Besucherinnen und Besuchern auf SARS-CoV-2
- Unterstützung der Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern mit antiviralen COVID-19-Arzneimitteln in vollstationären Einrichtungen, insb. deren Bevorratung und die Benachrichtigung behandelnder Ärztinnen und Ärzte bei positivem Testergebnis auf SARS-CoV-2

Die durch den Qualitätsausschuss Pflege in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit erstellten Grundlagen und Verfahrenshinweise sollen die praxisbezogene Umsetzung der o. g. Aufgaben in den Pflegeeinrichtungen erleichtern, Vorgaben für die Dokumentation dieser Aufgaben enthalten und zu beachtende Anforderungen des Datenschutzrechts einbeziehen.

Sie erhalten diese am Ende des Aktuells zum Download. Das Dokument stellt die erarbeiteten Grundlagen und Hinweise übersichtlich nach den Themengebieten „Benennung Beauftragte“, „Einhaltung von Hygieneanforderungen“, „Testen und Impfen“ sowie „antivirale Arzneimittel“ zusammen. Des Weiteren erhalten Sie die FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Änderungen im Infektionsschutzgesetz.

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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