Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Gesundheit möchte Sie in Ihrer Arbeit während der anhaltenden Corona-Pandemie durch die Bereitstellung von medizinischen Gesichtsmasken beziehungsweise FFP2-Masken unterstützen. Damit soll ein Beitrag zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Pflegebedürftigen in Ihren Einrichtungen und Diensten geleistet werden.
Aus diesem Grund wird in der kommenden Woche der Versand des zweiten Masken-Hilfspaketes an die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste beginnen.
Es handelt sich bei den Masken um nach den allgemein geltenden Bestimmungen hergestellte, geprüfte und entsprechend mit dem CE-Kennzeichen versehene Schutzmasken.
Der Inhalt des Masken-Hilfspaketes wird Ihnen von der Bundesrepublik Deutschland zur bestimmungsgemäßen Verwendung in Ihrer Einrichtung gespendet. Die Spende und der Übergang des Eigentums an den gespendeten Masken entfallen, wenn die Masken anders als bestimmungsgemäß in Ihrer Einrichtung gebraucht werden, wobei zum bestimmungsgemäßen Gebrauch auch die ordnungsgemäße Entsorgung gehört.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Florian Hamann
Bundesreferent