Sehr geehrte Damen und Herren,
das Verfahren zum gesetzlichen Impfquotenmonitoring beim Robert Koch-Institut für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen gemäß § 20a Abs. 7 Infektionsschutzgesetz konnte nun abschließend geklärt werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat uns mitgeteilt, dass das RKI heute ein entsprechendes Schreiben und eine ausführliche Erläuterung zum Verfahren an die Einrichtungen postalisch auf den Weg gebracht hat.
Das Verfahren gliedert sich in einen verpflichtenden und einen freiwilligen Teil der Datenerhebung. Mit der Teilnahme an der freiwilligen Datenerhebung können Sie zusätzlich die Arbeit des BMG mit wertvollen und hilfreichen Informationen unterstützen.
Falls Ihre Einrichtung kein Anschreiben des RKI erhält, können Sie sich über das Postfach: impfenpflege @ rki.de beim RKI melden.
Ein Muster-Anschreiben des RKI sowie die Ausfüllhilfe erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.
Ergänzende Informationen zum Impfquotenmonitoring in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen und in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten erhalten Sie auch auf der RKI-Homepage.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin