Sehr geehrte Damen und Herren
mit der Verordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen, wird die Pflicht für Pflegeeinrichtungen vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 ausgesetzt, Daten zu den verbindlichen Stichtagen zu erheben und an die Datenauswertungsstelle Pflege (DAS) zu übermitteln. Des Weiteren werden aufgrund der Verordnung, Auswertungen von übermittelten Daten weiterhin nicht veröffentlicht werden.
Die DAS hat hierzu folgende Informationen im FAQ-Katalog für Pflegeeinrichtungen auf Ihrer Homepage aufgenommen:
Die von den Pflegeeinrichtungen festgelegten Stichtage im ersten Quartal 2021 werden den Pflegeeinrichtungen weiterhin für eine Ergebniserfassung zur Verfügung stehen. Die Pflegeeinrichtungen erhalten somit die Möglichkeit, die Ergebniserfassung für die verbindlichen Stichtage bis einschließlich dem 31. März 2021 auf freiwilliger Basis durchzuführen. Die DAS Pflege wird alle vorgesehenen Auswertungen und Berichte erstellen und den Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stellen. Eine Veröffentlichung erfolgt gemäß der Verordnung nicht.
Darüber hinaus wird allen Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit wiedereröffnet, bis einschließlich dem 31. März 2021 eine Erhebung ohne Veröffentlichung zu starten und durchzuführen (voraussichtlich in der Kalenderwoche 3).
Bis einschließlich 31. März 2021 haben Pflegeeinrichtungen nun die folgenden Optionen:
- eine Regelerhebung für verbindliche Stichtage vor dem 1. April 2021 auf freiwilliger Basis durchzuführen und/oder
- eine (oder mehrere) Erhebungen ohne Veröffentlichung durchzuführen oder
- keine Erhebung durchzuführen.
Den FAQ-Katalog der DAS finden Sie über folgenden Link: https://das-pflege.de/faq
Für Rückfragen können Sie sich jederzeit zuverlässig an die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen wenden.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin