Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie der medialen Berichterstattung bereits entnehmen konnten, steht die erste Zulassung eines Impfstoffes gegen das Coronavirus in Europa kurz bevor.
Am 21. Dezember 2020 will die European Medicines Agency (EMA) über die Zulassung des Biontech-Impfstoffs entscheiden. Die ersten Impfungen in Deutschland sollen dann ab dem 27. Dezember 2020 erfolgen können.
Die Reihenfolge der Impfungen wird in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung soll zeitnah in Kraft treten.
Die Durchführung der Impfungen ist auf Landesebene geregelt. Beachten Sie hierfür auch die Informationen, die Sie von den Kolleginnen und Kollegen aus den Landesgeschäftsstellen erhalten.
Zur Vorbereitung auf die Impfungen stellen wir Ihnen am Ende des Aktuells die Impfeinwilligung mit Anamnesebogen sowie die Aufklärung und ein entsprechendes Hinweisblatt zur Aufklärung zum Download zur Verfügung.
Darüber hinaus erhalten Sie auch ein Informationsschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit mit Hinweisen für stationäre Einrichtungen und gesetzliche Vertreter / Betreuer zum Ausfüllen der Einwilligungserklärung /Anamnesebogen für zu impfende Personen in Pflegeeinrichtungen.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin