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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Informationen zur Corona-Test-Verordnung

Corona Bund


Informationen zur Erstattung von PoC-Antigentests /

Aufklärungs- und Einwilligungsmuster zur Testung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Aktuell Bund vom 19. Oktober 2020 haben wir Sie über die Corona-Test-Verordnung des Bundes informiert und Ihnen eine Arbeitshilfe zur Erstellung eines Testkonzepts zur Verfügung gestellt.

In der Corona-Test-Verordnung ist das Verfahren für die Kostenerstattung nicht ganz klar definiert. Aus diesem Grund wird ein genaues Verfahren zur Kostenerstattung der PoC-Antigen-Tests im Laufe der kommenden Woche in Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes zur Corona-Test-Verordnung bestimmt. Es wird eine pauschale Kostenerstattung pro Test in Höhe der bereits mitgeteilten 7 € brutto sowie eine Pauschale für Personalaufwendungen in Höhe von 6 € geben.

Mit den Festlegungen wird es auch ein Erstattungsformular für die Aufwendungen nach der Corona-Test-Verordnung geben, über welches Ihnen die Erstattung der PoC-Antigen-Tests bei der zuständigen Pflegekasse möglich sein wird. Hierzu werden wir Sie umfangreich informieren, sobald uns die vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten Antragsunterlagen vorliegen.

Bereits beschaffte PoC-Antigen-Tests können (sofern Sie den Kriterien der Erstattungsfähigkeit entsprechen) selbstverständlich über das anstehende Verfahren abgerechnet werden. Wir bitten Sie in Bezug auf die Antragsunterlagen um noch einige Tage Geduld und möchten an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass die PoC-Antigen-Tests und damit verbundenen Aufwendungen zunächst nicht nach dem Verfahren nach § 150 Abs.3 SGB XI erstattet werden.

Hinweis:

In den vergangenen Tagen hat uns die Frage erreicht, ob auf die Genehmigung des Testkonzepts und der angegebenen Testmengen durch das Gesundheitsamt gewartet werden muss, bevor mit der Bestellung begonnen werden kann. Die Corona-Test-Verordnung sieht für die ersten 30 Tage eine Übergangszeit vor.

Nach Vorlage des Testkonzepts bei der zuständigen Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes können Sie bereits für die ersten 30 Tage PoC-Antigen-Tests auf Basis Ihres Testkonzepts beschaffen und nutzen, auch wenn Ihnen noch keine Rückmeldung der Gesundheitsbehörde vorliegt.

Darüber hinaus möchten wir Sie bei der Kommunikation Ihrer Teststrategie zu Ihren Bewohnern/ Besuchern unterstützen. Diesem Aktuell beiliegend stellen wir Ihnen ein Aufklärungs- und Einwilligungsmuster zur Verfügung, welches Sie gerne mit Ihren individuellen Anpassungen nutzen können.

Gerne stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landesgeschäftsstelle zuverlässig für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Catharina Klein
Stv. Bundesgeschäftsführerin

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