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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Möglichkeit der Bevorratung mit Paxlovid® für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Corona stationär Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres 2022 das oral anwendbare, antivirale Arzneimittel Paxlovid® (Wirkstoffe Nirmatrelvir / Ritonavir) der Firma Pfizer zentral beschafft. Das Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19 kann- vor allem in vulnerablen Gruppen - dazu beitragen, schwere COVID-19-Verläufe zu verhindern.

Auf Grundlage einer Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Gesundheit können vollstationäre Pflegeeinrichtungen künftig bewohnerzahlabhängig bis zu fünf (bzw. bei einer Anzahl von über 150 Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu zehn) Packungen Paxlovid® direkt von der sie in der Regel versorgenden Apotheke beziehen.

Das Arzneimittel Paxlovid® steht zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Veriauf zu entwickeln, zur Verfügung.

Die Einzelabgabe an eine Bewohnerin oder einen Bewohner in den Pflegeeinrichtungen erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verschreibung.

Weitere Informationen zum Bestellvorgang und zum Umgang mit Paxlovid® erhalten Sie im Anschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit, der Patienteninformation sowie in der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19. Die Dokumente können Sie am Endes des Aktuells herunterladen.

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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