Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde das Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 3 und 5a SGB XI bis zum 31.03.2022 ausgeweitet. Die entsprechend aktualisierten Antragsformulare des GKV-Spitzenverbandes für zugelassene Pflegeeinrichtungen gemäß § 150 Abs. 3 sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 150 Abs. 5a SGB XI können wir Ihnen nun zur Verfügung stellen.
Die Unterlagen stehen für Sie am Ende des Aktuells zum Download bereit.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Florian Hamann
Bundesreferent