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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Neue Coronavirus-Impfverordnung

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

die 5. Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung wurde heute Nachmittag im Bundesanzeiger verkündet. Sie tritt morgen, am 1. September 2021, in Kraft. Sie erhalten die Neufassung am Ende des Aktuell zum Download.

Mit der neuen Impfverordnung entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Folge- und Auffrischimpfungen. Die Durchführungsverantwortung liegt hierfür bei den einzelnen Bundesländern.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte bereits am 2. August 2021 den Beschluss gefasst, denjenigen Personengruppen, bei denen es vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann, die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung anzubieten. Die Impfangebote sollen ab September 2021 mit mobilen Teams in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen erfolgen. Menschen außerhalb solcher Einrichtungen sollen über ihre Haus- und Fachärztinnen und -ärzte Drittimpfungen wahrnehmen können.

Bitte beachten Sie diesbezüglich auch die weiterführenden Informationen aus Ihrer Geschäftsstelle. Diese steht Ihnen jederzeit zuverlässig für Rückfragen zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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