Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundeskabinett hat die Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die neue Verordnung tritt am 10. September 2021 in Kraft und gilt – analog zur Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite – bis zum 24. November 2021.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält nun die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer CoViD-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht.
Ansonsten gelten die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort.
- Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Dazu sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.
- Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten.
- Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen weiterhin auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch Homeoffice einen wichtigen Beitrag leisten.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
- Während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.
Sie erhalten die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am Ende des Aktuells zum Download.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin