Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das Bundesministeriums für Gesundheit einer Ergänzung des Formulars zur Geltendmachung von Erstattungsbeträgen für Pflegeeinrichtungen nach § 150 Abs. 2 SGB XI um das erste Quartal 2021 zugestimmt hat. Das Formular zu den Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI kann demnach genutzt und bei den Pflegekassen entsprechend eingereicht werden.
Das entsprechende Formular steht für Sie am Ende des Aktuells zum Download breit.
Bitte denken Sie daran, dass die Pflegeeinrichtungen regelmäßig zum Monatsende ihren Anspruch geltend machen können. Da sich die Berechnung der Mindereinnahmen dabei jeweils auf den gesamten Monat bezieht, können diese also im Folgemonat geltend gemacht werden.
Zudem möchte ich Sie auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass zu dem coronabedingtem Mehraufwand all jene Mehrbelastungen gehören, welche nicht durch anderweitige Förderprogramme wie zum Beispiel über das Infektionsschutzgesetz oder die Testverordnung abgegolten werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit zuverlässig die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Florian Hamann
Bundesreferent