Sehr geehrte Damen und Herren,
der GKV-Spitzenverband hat das Formular zur Geltendmachung von Erstattungsbeträgen für Pflegeeinrichtungen nach § 150 Abs. 2 SGB XI um den Monat Januar 2021 ergänzt. Dieses kann vorläufig bis zur Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI genutzt und bei den Pflegekassen eingereicht werden.
Das Formular steht für Sie am Ende des Aktuells zum Download breit.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattungsbeträge für Januar 2021 erst nach Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den angepassten Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI, frühestens jedoch mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG), von den zuständigen Pflegekassen ausgezahlt werden können. Dieser Hinweis ist auch direkt im Formular, im Tabellenblatt für Januar 2021, vermerkt.
Nach Inkrafttreten des GPVG (bzw. der Zustimmung des BMG zu den Festlegungen) wird dieses durch das angepasste Formular zur Geltendmachung für den Zeitraum Januar-März 2021 ersetzt. Darüber werden wir Sie dann selbstverständlich noch einmal informieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit zuverlässig die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin