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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Rechtsänderungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundestag und Bundesrat haben in ihren heutigen Sitzungen, Rechtsänderungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie für die Zeit ab dem 20. März 2022 festgelegt. Die Rechtsänderungen wurden notwendig, da mit Ablauf des 19. März 2022 die Rechtsgrundlage für die meisten Corona- Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) auslaufen.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Regelungsinhalte, die voraussichtlich am 20.03.2022 in Kraft treten, übersichtlich für Sie zusammengefasst:

Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurden künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie neu definiert. Demnach sind die Länder nach dem 19. März 2022 nur noch befugt, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen. Dazu zählen z. B. die Masken- und Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zum Schutz vulnerabler Personen.

Zudem werden voll- und teilstationären Einrichtungen nach § 72 SGB XI verpflichtet, dem Robert Koch-Institut monatlich Angaben zum Anteil der Personen, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, in anonymisierter Form zu übermitteln.
Sofern die landesrechtlichen Meldeverfahren vorsehen, dass die gemeldeten Daten direkt an das Robert Koch-Institut übermittelt werden, entfällt diese Meldepflicht (s. Empfehlung Gesundheitsausschuss).

Bitte beachten Sie zu den vorgenannten Punkten auch die Informationen die Sie von den Landesgeschäftsstellen erhalten.

Einführung einer Hotspot-Regelung
Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen. In diesem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften nach Beschluss des Landesparlamentes bis zum 23. September 2022 erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte.

Betriebliche Schutzmaßnahmen
Möglich bleiben individuelle Vorkehrungen und Hygienemaßnahmen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder sogenannten Ausscheidern bis 23. September 2022.

Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung
Mit einer zweiten Verordnung zur SchAusnahmV wurde der Verweis auf das Robert Koch-Institut (RKI) gestrichen werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise werden diese Begriffe im Infektionsschutzgesetz (IfSG) neu definiert.

Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes
Zum Schutz der sozialen Infrastruktur wurde das SodEG und damit die Zahlung von Zuschüssen an die betroffenen Einrichtungen erneut verlängert. Soziale Dienstleister können somit weiterhin, nämlich bis 30. Juni 2022, bei pandemiebedingten Sonderaufwendungen entlastet werden.

Die gesetzlichen Neuregelungen, erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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