Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen der Corona-Pandemie gelten weiterhin besondere Auflagen für die ambulante Pflege sowie für stationäre Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen.
Damit sich die Beschäftigten nicht mit dem Coronavirus anstecken, stellt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nun auch einen Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege zur Verfügung.
Die beiden Dokumente stehen Ihnen am Ende des Aktuells als Download zur Verfügung.
Die Schutzmaßnahmen für Beschäftigten bei der ambulanten Pflege vor dem Coronavirus sowie die Gefährdungsbeurteilung rücken dabei mehr in den Fokus - insbesondere, wenn Pflegebedürftige keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Die Hilfestellungen der BGW basieren auf Abstimmungen mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI).
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin