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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

da in vielen Lebensbereichen die Möglichkeiten für weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind, sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz aller Beschäftigten notwendig. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erlassen. Die Verordnung tritt voraussichtlich am Mittwoch, den 27. Januar 2021, in Kraft und ist bis zum 15. März 2021 befristet.

Mit der neuen Verordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice für alle, die ihre Aufgaben auch zuhause erfüllen können, anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit ihnen dies möglich ist.

Neben den allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln, gelten nun auch nachfolgende, strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:

  • Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren.
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Zeitversetztes Arbeiten ist zu ermöglichen, soweit die betrieblichen Gegebenheiten dies zulassen.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen hat das BMAS in einem FAQ-Katalog zur Verordnung zusammengefasst.

Am Ende des Aktuells erhalten Sie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum Download.

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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