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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Sofortmaßnahmen für die Pflege

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

als Einrichtungsträger stehen Sie, ihre Mitarbeiter und die versorgten Menschen, in den kommenden Wochen vor großen Herausforderungen. Der Appell an die Bevölkerung zu Hause zu bleiben und ein Dank an die Menschen die in der Versorgung tätig sind allein, reicht nicht aus. Damit die Versorgung der Menschen in den nächsten Wochen aufrechterhalten werden kann, bedarf es gezielter Maßnahmen, um sie vor Ort zu entlasten.

In einem gemeinsamen Termin von Leistungserbringerverbänden und Kostenträgern mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, wurden Sofortmaßnahmen besprochen, die kurzfristig Umsetzung in der Praxis finden sollen.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören u.a.:

  • Die Flexibilisierung von Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiter
  • Mehraufwendungen, die Ihnen als Einrichtung durch das Coronavirus entstehen, sollen von der Pflegeversicherung getragen werden (z.B.: für Schutzkleidung und Berücksichtigung zusätzlicher Personalkosten).
  • Neben der Aussetzung der Qualitätsprüfung in der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege wird die Testphase für die Indikatoren Erhebung in der vollstationären Pflege verlängert und der Zeitpunkt für eine erste Veröffentlichung verschoben.
  • Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit an die Länder, in der nächsten Zeit auch auf ordnungsrechtliche Prüfungen zu verzichten
  • Bei Unterschreiten der vereinbarten Personalausstattung wir das gesetzlich vorgesehene Vergütungskürzungsverfahren ausgesetzt
  • Anzeigepflicht für die Pflegeeinrichtungen gegenüber den Pflegekassen bei einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung infolge der Covid-19-Epidemie. Es genügt die Anzeige an eine als Partei des Versorgungsvertrages beteiligte Pflegekasse. In Abstimmung mit den zuständigen Stellen haben die Pflegekassen zusammen mit der Pflegeeinrichtung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung die erforderlichen Maßnahmen und Anpassungen vorzunehmen. Dabei sind zum flexiblen Einsatz des Pflegepersonals (z.B. aus der Tagespflege) in anderen Versorgungsbereichen alle bestehenden Instrumente und Mittel zu nutzen und unbürokratisch einzusetzen.
  • Vereinfachungen im Bereich der Häuslichen Krankenpflege. So sollen Verordnungen auch noch nach bis zu 14 Tagen eingereicht und anerkannt werden können.
  • Die Verpflichtung für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 Satz 1 SGB XI wird ohne Konsequenzen für die Pflegebedürftigen vorrübergehen aufgehoben.
  • Pflegebedürftigkeitsbegutachtungen finden nach Aktenlage und/oder telefonisch ohne persönlichen Begutachtung statt.
  • Nutzung freiwerdender MDK Ressourcen in der pflegerischen Versorgung.

Das oberste Ziel ist es, die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen. Hierfür sind die Sofortmaßnahmen zeitnah flächendeckend umzusetzen, damit auch in der Krise jeder der professionelle Pflege braucht, diese auch bekommen kann.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird die entsprechenden notwendigen gesetzlichen Regelungen im Laufe der kommenden Woche verabschieden. Über die konkreten Umsetzungen und Ausgestaltungen der Sofortmaßnahmen, werden wir Sie in separaten Aktuells zuverlässig und schnellst möglich informieren.

Gerne stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landesgeschäftsstelle bei An- und Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Catharina Klein
Stv. Bundesgeschäftsführerin

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