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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der starken Zunahme von Corona-Neuinfektionen und und der daraus gebotenen Kontaktminimierung hat der GKV-Spitzenverband die abweichenden Regelungen zur Anerkennung von Weiterbildungen zur verantwortlichen Pflegefachkraft sowie zur zusätzlichen Betreuungskraft während der Corona-Pandemie bis zum 31.03.2022 verlängert.

Demnach werden Weiterbildungen als verantwortliche Pflegefachkraft für bis zum 31.03.2022 begonnene Qualifizierungsmaßnahmen auch anerkannt, wenn sie in Form von Online-Seminaren oder E-Learning-Schulungen erfolgt sind.

Für die Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften gilt, soweit ein Absolvieren des Orientierungspraktikums coronabedingt nicht möglich ist, das Orientierungspraktikum nicht als Voraussetzung für die Qualifizierungsmaßnahme. Ein Nachholen ist nicht erforderlich.
Das Betreuungspraktikum kann coronabedingt im Anschluss an den Basiskurs Betreuungsarbeit und den Aufbaukurs Betreuungsarbeit absolviert werden.
Kann die regelmäßige jährliche Fortbildung für qualifizierte Betreuungskräfte im Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden coronabedingt nicht stattfinden, ist dies entsprechend zu dokumentieren und zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.

Das Rundschreiben des GKV-SV zur Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen während der Corona-Pandemie erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.

Für Rückfragen können Sie sich jederzeit zuverlässig an die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen wenden.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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