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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für die pflegerische Versorgung

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere für die vulnerablen Gruppen in Deutschland wird vom Robert Koch-Institut weiterhin als sehr hoch eingeschätzt.

Um zusätzliche pandemiebedingte Versorgungsprobleme und Belastungen für die Pflegeeinrichtungen zu verhindern, stellt der Gesetzgeber die pflegerische Versorgung auch weiterhin durch unterstützende Maßnahmen sicher.

Mit dem heutigen Beschluss der Dritten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie durch den Bundesrat gelten unter anderem nachfolgende Regelungen bis einschließlich 30. Juni 2022 weiter fort.

  1. die Erstattung von pandemiebedingt anfallenden außerordentlichen Aufwendungen inklusive der Kostenerstattung für Corona-Tests und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen und für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Pflege-Rettungsschirm)
  2. die Durchführung der Pflegebegutachtung ohne persönliche Untersuchung des Versicherten anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen und strukturierter telefonischer oder digitaler Befragung
  3. die Durchführung der Beratungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI telefonisch, digital oder per Video auf Wunsch des Pflegebedürftigen
  4. die Pflicht zur Anzeige von wesentlichen Beeinträchtigungen der Leistungserbringung in der pflegerischen Versorgung
  5. der flexible Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1

Sobald die entsprechenden Richtlinien und Formulare vom GKV-Spitzenverband angepasst wurden, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Die Dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.

Für Rückfragen können Sie sich jederzeit zuverlässig an die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen wenden.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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