Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der am 11.03.2022 beschlossenen Dritten Rechtsverordnung zur Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen im Bereich des Pflegeversicherungsrechts (Pflegeschutzschirm) empfiehlt der GKV-Spitzenverband, die abweichenden Regelungen zur Anerkennung von Weiterbildungen zur verantwortlichen Pflegefachkraft sowie die Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskraft bis 30.06.2022 zu verlängern.
Weiterbildungen als verantwortliche Pflegefachkraft für bis zum 30.06.2022 begonnene Qualifizierungsmaßnahmen sollen auch anerkannt werden, wenn sie in Form von Online-Seminaren oder E-Learning-Schulungen erfolgt sind.
Für die Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften gilt, soweit ein Absolvieren des Orientierungspraktikums coronabedingt nicht möglich ist, muss dieses nicht nachgeholt werden.
Das Betreuungspraktikum kann coronabedingt im Anschluss an den Basiskurs Betreuungsarbeit und den Aufbaukurs Betreuungsarbeit absolviert werden.
Kann die regelmäßige jährliche Fortbildung für qualifizierte Betreuungskräfte im Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden coronabedingt nicht stattfinden, ist dies entsprechend zu dokumentieren und zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.
Am Ende des Aktuells übersenden wir Ihnen das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes mit den entsprechenden Empfehlungen zum Download.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit gern die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin