Sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der leider noch immer andauernden Pandemiesituation hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Atemwegserkrankungen bis zum 30.09.2021 verlängert. Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Für weitere 7 Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen.
Der Beschluss zur Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit tritt voraussichtlich mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft.
Weitere Information stehen Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/
Für Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit gern für Sie bereit.
Mit freundlichem Gruß
Florian Hamann
Bundesreferent