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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Verlängerung des Pflege-Schutzschirms im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) wurde in der gestrigen Sitzung des Bundestages verabschiedet Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen des Gesetzes:

Verlängerung des Pflege-Schutzschirm
Die bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Dies gilt insbesondere für die Kostenerstattungsregelungen, über die stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Anbieter von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erstattet bekommen können. Sobald die Festlegungen und das Antragsformular hierfür vom GKV-Spitzenverband angepasst wurden, werden wir Ihnen diese umgehend zur Verfügung stellen.

20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege
In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert. Die zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Der GKV-Spitzenverband wird nun die konkreten Umsetzungsschritte festlegen, über die wir Sie dann umfassend informieren.

Genehmigung von Pflegehilfsmitteln
Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Beratungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI
Um dem Infektionsrisiko Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden.

Der Gesetzentwurf steht für Sie am Ende des Aktuells zum Download bereit.

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen wenden.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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