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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Verlängerung des Pflegerettungsschirms und der Ausnahmeregelungen für die Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der durch die Corona-Pandemie weiterandauernden Beeinträchtigungen in der pflegerischen Versorgung hat der VDAB darauf hingewirkt, dass das Bundesministerium für Gesundheit und der GKV-Spitzenverband die Maßnahmen zur Unterstützung der pflegerischen Versorgung um drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert haben.

Mit dem heutigen Beschluss der Zweiten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie durch den Bundesrat bestehen die bisherigen Regelungen in der Pflegebranche bis zum Jahresende weiter fort.

Nachfolgend sind die relevantesten noch einmal übersichtlich für Sie zusammengefasst:

  • Erstattung von pandemiebedingt anfallenden außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen und für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Durchführung der Pflegebegutachtung ohne persönliche Untersuchung des Versicherten anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen und strukturierter telefonischer oder digitaler Befragung
  • Durchführung der Beratungsbesuche gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI telefonisch, digital oder per Video auf Wunsch des Pflegebedürftigen
  • Pflicht zur Anzeige von wesentlichen Beeinträchtigungen der Leistungserbringung in der pflegerischen Versorgung
  • flexibler Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad

Sobald die entsprechenden Richtlinien und Formulare vom GKV-Spitzenverband angepasst wurden, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Darüber hinaus verlängert der GKV-SV die abweichenden Regelungen zur Anerkennung von Weiterbildungen zur verantwortlichen Pflegefachkraft sowie zur zusätzlichen Betreuungskraft bis zum 31.12.2021. Weiterbildungen als verantwortliche Pflegefachkraft für bis zum 31.12.2021 begonnene Qualifizierungsmaßnahmen werden ebenfalls erkannt, wenn sie in Form von Online-Seminaren oder E-Learning-Schulungen erfolgt sind.

Die Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie sowie das Rundschreiben des GKV-SV zur Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen während der Corona-Pandemie erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.

Für Rückfragen können Sie sich jederzeit zuverlässig an die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen wenden.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin 

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