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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesgesundheitsministerium hat beschlossen, dass sowohl Versicherte als auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, Anspruch auf Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben. Voraussetzung ist, dass entsprechende Testungen nicht Bestandteil der Krankenbehandlung sind. 

Die Verordnung sieht regelmäßige Testungen in Pflegeeinrichtungen, sowohl der Kunden als auch der Mitarbeiter vor. So können Testungen vorgenommen, wenn eine Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung stattfindet und auch wenn nach einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus eine Rückverlegung in den eigenen Haushalt und die Übernahme der Pflege und Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. 
Zudem können Testungen bei Personen erfolgen, die in der Pflege Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen tätig werden sollen oder bereits tätig sind. Diese können bis zu einmal bei Tätigkeitsbeginn und ansonsten bis zu einmal alle zwei Wochen wiederholt getestet werden.

Die Anordnung zur Testung liegt bei den zuständigen öffentlichen Gesundheitsdiensten der Länder, welche die Testung selbst durchführen, oder auch Dritte damit beauftragen können. Sollten Sie also die Notwendigkeit einer Testung in Ihrem Betrieb sehen, sprechen Sie dies bitte zuvor mit Ihrem zuständigen Gesundheitsdienst ab. Dieser ist ebenfalls über die Verordnung informiert und kann die Testungen in Ihrem Betrieb in die Wege leiten. 

Die Aufwendungen für die Testungen werden dabei aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt. Dabei geht die GKV von Mehrausgaben in Höhe von 50,5 Mio. Euro je einer Million zusätzlicher Tests aus.

Von Testungen auf Antikörper wird dabei momentan noch abgesehen, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob Antikörper auf eine Immunität hinweisen. 
Die Verordnung steht Ihnen am Ende des Aktuells als Download zur Verfügung. 

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit zuverlässig die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landesgeschäftsstelle zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Florian Hamann
Bundesreferent
 

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