Sehr geehrter Vorname Nachname,
das Bayerische Staatsministerium hat Ihnen im Auftrag des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland, Corona Soforthilfen in Form eines Zuschusses zur Überwindung der existenzbedrohlichen Lage und eines Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 ausgezahlt. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen folgendes übermitteln:
Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
Unabhängig von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter von Amts wegen sind Sie verpflichtet, Ihrem Finanzamt die Soforthilfe als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Hierzu dient die anliegende Bescheinigung "Bescheinigung_Finanzamt".
Eine Rechtsbelehrung über ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:
Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an dias Bayerische Staatsministerium teilweise oder komplett zurückzuüberweisen. Sie werden hiermit nochmals belehrt, dass entscheidungserhebliche Falschangaben im Rahmen Ihres Antrags auf den Corona-Zuschuss mehrere Straftatbestände erfüllen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und verbinden dies mit den besten Wünschen für Ihre persönliche Gesundheit.
Bitte senden Sie die Antwort, sowie die ausgefüllte Bescheinigung an : corona-zuschuss @ bmwi.de.com
Sollten Sie uns die Unterlagen schon eingereicht haben oder sollte sich diese Email mit Ihrer Einreichnung überschnitten haben, betrachten Sie diese Email als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium
für Wirtschaft, Landesentwicklung
und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München