Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Mitte März waren die persönlichen Pflegebegutachtungen und die regelhaften Qualitätsregelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zum Schutz vor Infektionen ausgesetzt. Diese werde ab dem 1. Oktober unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen.
Zur Wiederaufnahme der persönlichen Begutachtung und der MDK-Prüfungen hat die MDK-Gemeinschaft ein übergreifendes Hygienekonzept erstellt, welches Sie am Ende des Aktuells herunterladen können. Unter Ziffer 3 finden Sie ausführliche Informationen zum Vorgehen der Prüfer und Gutachter bei Qualitätsprüfungen in der Pflege.
In zwingenden Ausnahmenfällen wie beispielsweise in Corona-Hotspots, im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche von Versicherten kann das Telefonverfahren weiterhin eingesetzt werden, um den Infektionsschutz sicherzustellen.
Die Aussetzung der verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldbezieher wird ebenfalls ab 1. Oktober aufgehoben.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin