Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung beschlossen.
Die geänderte Testverordnung sieht vor, dass es ab dem 11. Oktober keine kostenlosen Bürgertests mehr geben wird. Nur noch „impfunfähige“ Personen, wie z.B. Schwangere oder bereits mit dem Virus infizierte Personen, können dann noch kostenlose Coronatestungen in Anspruch nehmen. Da sich diese Änderung nur auf die Bürgertests und nicht auf die regulären Testbedingungen in ambulanten und stationären Einrichtungen bezieht, besteht demnach kein direkter Handlungsbedarf für Sie.
Die neue Testverordnung ist am 21. September 2021 in Kraft getreten und steht Ihnen am Ende des Aktuells zum Download zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern beschlossen, dass Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund angeordneter Corona-Quarantäne mehr bekommen. Unabhängig davon haben Beschäftigte jedoch weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall, also auch wenn Sie sich mit Corona infiziert haben.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Florian Hamann
Bundesreferent