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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der verstärkten Testverpflichtungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der aktuellen Marktsituation konnten wir eine Anpassung der Coronavirus-Testverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit erwirken. Die Neuregelungen sind am 18. Dezember 2021 in Kraft getreten.

Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungsinhalte übersichtlich für Sie zusammengefasst:

  • Die Beschaffungskosten für PoC- und Antigen-Tests zur Eigenanwendung werden für vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 beschaffte Tests pauschal mit 4,50 Euro pro Test vergütet.
  • Die Durchführungskosten für PoC-Antigen-Tests werden weiterhin pauschal mit 8 Euro und die Überwachung der Durchführung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung pauschal mit 5 Euro pro durchgeführtem Test erstattet.
  • Für Stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ambulante Intensivpflegedienste und Hospize erhöht sich der Anspruch auf 35 PoC-Antigentests pro Monat pro versorgter Person.
  • Für ambulante Pflegedienste bleibt der Anspruch bei 20 PoC-Antigentests pro Monat pro versorgter Person bestehen.

Die Kostenerstattungs-Festlegungen sowie das Antragsformular gemäß § 7 Abs. 2 der Coronavirus-Testverordnung zur Geltendmachung der Ansprüche für Pflegeeinrichtungen und nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden nun zeitnah durch den GKV-Spitzenverband angepasst. Sobald dies abgeschlossen ist, werden wir Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren.

Die Änderungsverordnung erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.

Für Rückfragen stehe Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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