Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Freitag hat das Bundesministerium für Gesundheit in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese können Sie am Ende des Aktuells herunterladen.
Die am 1. August in Kraft getretene Verordnung sieht vor, dass sich Reiserückkehrer aus dem Ausland innerhalb von 72 Stunden nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kostenlos durch die niedergelassenen Ärzte und durch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren testen lassen können. Eine Verordnung zur verpflichtenden Testung bei Einreise aus einem Risikogebiet soll ebenfalls noch diese Woche verabschiedet werden.
Durch ein negatives Testergebnis kann entsprechend der jeweiligen landesrechtlichen Regelung eine Quarantäne für Ihre Beschäftigten - auch wenn diese sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben - verhindert werden. Bitte beachten Sie hierbei die Vorgaben der entsprechenden Landesministerien.
Weiterführende Informationen zur angepassten Testverordnung erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin