Aktualisierter Anhang
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund mehrerer Hinweise wurden die Formulare für die Corona-Prämie hinsichtlich der Angabe der Vollzeitäquivalente (Nachkommastellen) durch die GKV angepasst. Bislang konnten unbeschränkt Nachkommastellen eingegeben werden, es sind jedoch nur zwei Nachkommastellen in die Berechnung eingegangen. Dies führte bei einem ersten Abgleich teils zu Verunsicherungen. Entsprechend wurde nun die mögliche Anzahl der Nachkommastellen bei der Eintragung angepasst.
Die aktualisierten Formulare haben ab sofort Gültigkeit und können dementsprechend sogleich Anwendung finden.
Die Unterlagen sind dem Aktuell beigefügt und stehen Ihnen am Ende des Aktuelles als Download zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Florian Hamann
Bundesreferent