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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Aktualisierung der Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 und 5a SGB XI

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Folge der Verabschiedung und des Inkrafttretens des Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen hat der GKV-SV die Formulare zu den Kostenerstattungsfestlegungen nach § 150 Abs. 3 und Abs. 5a SGB XI angepasst. Diese können demnach ab sofort entsprechend genutzt und bei den Pflegekassen eingereicht werden.

Die aktualisierten Antragsformulare als auch Kostenerstattungsfestlegungen stehen Ihnen am Ende des Aktuells als Download zur Verfügung. 

Zudem möchte ich Sie auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass zu dem coronabedingten Mehraufwand all jene Mehrbelastungen gehören, welche nicht durch anderweitige Förderprogramme abgegolten werden. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die Pflegekassen bei mindestens jeder zehnten Pflegeeinrichtung, die Gelder aus dem Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 3 SGB XI erhalten hat, das nachgelagerte Nachweisverfahren durchführen werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit zuverlässig die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Florian Hamann
Bundesreferent
 

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