Sehr geehrte Damen und Herren,
im FAQ-Katalog zu den Festlegungen nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen (Kostenerstattungs-Festlegungen) wurden die Fragen 12, 14 und 15 bezüglich des Umgangs mit der Corona-Soforthilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen angepasst.
Hierzu wurden folgende Ausführungen präzisiert:
- Ziffer 12: Faktoren, welche die Erstattung von Mindereinnahmen verringern
- Ziffer 14: Vorrang der Corona-Soforthilfe vor Erstattungen nach § 150 Absatz 3 SGB XI
- Ziffer 15: Rückforderungsverfahren bei Überzahlung
Bitte berücksichtigen Sie die Anpassungen bei der Beantragung von Kostenerstattungen von Mehrausgaben und Mindereinnahmen.
Die aktualisierten FAQ können Sie am Ende diese Aktuells downloaden. Die Änderungen sind im PDF-Dokument im Änderungsmodus gekennzeichnet.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zuverlässig zur Verfügung:
Mit freundlichem Gruß
Florian Hamann
Bundesreferent