Sehr geehrte Damen und Herren,
nach knapp drei Jahren laufen die letzten bundesweit geltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie auch in den Pflegeeinrichtungen aus. Besucher von Pflegeheimen, Arztpraxen und Kliniken müssen ab dem 8. April 2023 keine Maske mehr tragen.
Nach dem 7. April 2023 endet ebenfalls die Verpflichtung von stationären Pflegeeinrichtungen zur Benennung einer Koordinierungsperson zur Einhaltung der im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stehenden gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz.
Die Pflegeeinrichtungen haben den Pflegekassen ab dem 1. Mai 2023 bis spätestens zum 30. Juni 2023 die tatsächliche Auszahlungssumme der Sonderleistungen gemäß § 150c SGB XI sowie die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der Anzeigepflicht die komplette Auszahlungssumme an die Pflegekasse zurückgezahlt werden muss.
Das entsprechende Musterformular sowie die Übersicht der zuständigen Pflegekassen hierfür stehen Ihnen am Ende des Aktuells zum Download zur Verfügung.
Auch für die Bundesländer läuft am 7. April 2023 die Möglichkeit aus, weitergehende Corona-Regelungen einzuführen oder beizubehalten, etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder eine Testpflicht bei bestimmten Veranstaltungen.
Bereits heute, am 31. März 2023, endet die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkältungssymptomen. Die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen einer Videosprechstunde zu erhalten, bleibt uneingeschränkt bestehen.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin