Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuellen Diskussionen um den Impfstatus haben zu Verunsicherungen geführt. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen noch einmal die aktuell gültigen Regelungen aufzeigen, nach denen man als vollständig geimpft gilt.
Wann gilt man als vollständig geimpft?
Seit dem 19. März 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als vollständig geimpft zu gelten.
Bis zum 30. September 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:
nach drei Einzelimpfungen,
nach zwei Einzelimpfungen,
nach einer Einzelimpfung
- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:
nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
nach zwei Einzelimpfungen
- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
- PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).
Die Impfungen nach den oben genannten Regelungen müssen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sein, die von der Europäischen Union zugelassen sind.
Sobald Änderungen hinsichtlich des Voraussetzungen für einen vollständigen Impfschutz eintreten, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen gern stets zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hamann
Bundesreferent