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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Coronavirus-Testverordnung – TestV

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) wurden neue Regelungen zur Testung beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 15. Oktober soll eine regelhafte Testung von asymptomatischen Personen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe anhand eines PoC-Antigen-Tests ermöglicht werden. Die heute veröffentlichte Testverordnung steht Ihnen am Ende des Aktuells zum Download bereit.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass für eine regelhafte Testung von Mitarbeitern und Pflegebedürftigen in der Praxis noch einige Hürden zu nehmen sind und offene Fragen geklärt werden müssen.

Gelistete Tests:
Es gibt zwar diverse nach dem Medizinproduktegesetz zugelassene Antigen-Tests, doch entsprechend der Verordnung werden nur die Kosten für Tests erstattet, die bestimmten Kriterien des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts entsprechen. Die Liste der erstattungsfähigen Antigen-Tests ist noch nicht vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht. Wir sind zurzeit in Gesprächen mit Herstellern und Lieferanten von Antigen-Tests um Ihnen schnellstmöglich Informationen auch zu einem möglichen Bestellweg zu übermitteln. Wir raten Ihnen dringend, mit der Anschaffung von Tests zu warten, bis die Listung bei dem BfArM erfolgt ist.

Testkonzept:
Um als Einrichtung Tests vor Ort durchführen zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Testkonzept. Auf dessen Basis sind dann auch die individuellen Mengenbedarfe mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen und durch dieses freizugeben. Um Ihnen die Erstellung des Konzepts zu erleichtern, übersenden wir Ihnen nach Klärung der offenen Punkte eine Arbeitshilfe zur Erstellung eines Testkonzepts.

Wir empfehlen, erst nach Klärung der noch offenen Punkte aktiv zu werden. Darüber werden wir Sie selbstverständlich wie gewohnt zuverlässig informieren und Ihnen die entsprechenden Arbeitshilfen übermitteln.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Catharina Klein
Stv. Bundesgeschäftsführerin

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