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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Ergänzung und Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeskabinett hat eine Ergänzung und Verlängerung SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen. Die angepasste Verordnung tritt am Dienstag, den 20.04.202 in Kraft und hat Bestand bis zum 30. Juni 2021.

Neu gilt:

Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:

  • grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
  • für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können das Angebot freiwillig annehmen.
  • Die Kosten für die Tests sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Die bestehenden Corona-Arbeitsschutzregelungen, über die wir Sie am per Aktuell am 11. März 2021 informiert haben, gelten weiter fort.

Am Ende des Aktuells erhalten Sie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in der aktuellen Fassung zum Download.

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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