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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Erläuterung zur Testung von Arbeitgebern und Beschäftigten nach § 28b IfSG

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) führt zu einer erhöhten Testpflicht der Pflegeeinrichtungen und -dienste. Damit Sie gut darauf vorbereitet sind, möchten wir Ihnen die sich aus dem Gesetz ergebenen Notwendigkeiten darstellen.

Das Gesetz bestimmt in § 28, dass Arbeitgeber und Beschäftigte in Einrichtungen und Unternehmen, in denen besonders vulnerable Personen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht sind, als auch Besucher diese nur betreten dürfen, wenn sie als getestet im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gelten und einen Testnachweis mit sich führen. Dabei gelten als Besucher nicht nur Privatbesuche von Bewohnern, sondern alle Personen, die etwa aus einem beruflichen Grund die Einrichtung betreten wollen oder müssen (beispielsweise Therapeuten, Handwerker oder Paketboten).
Die Tests selbst sollen vor allem auf Grundlage der einrichtungs- oder unternehmensbezogenen Testkonzepte durch die Einrichtungen oder Unternehmen selbst vor Ort stattfinden (wie auch bereits in der Corona-Testverordnung angelegt). Auch Tests, die an anderer offizieller Stelle erstellt wurden und nicht älter als 24 Stunden sind, können als Nachweis dienen.

Erleichterte Anforderungen gelten dabei für geimpfte und genesene Arbeitgeber und Beschäftigte. Bei Arbeitgebern und Beschäftigten, die geimpfte oder genesene sind, kann die zugrundeliegende Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen. Für diesen Personenkreis wird als zweite, weiterführende Ausnahme zudem ein abweichender Testrhythmus bestimmt. Die Testung für geimpfte oder genesene Personen muss höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden (d.h. insgesamt drei Testungen je Kalenderwoche).

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Florian Hamann
Bundesreferent

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