Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem Bund Aktuell vom 16. Februar 2023 haben wir Sie über die angekündigte Beendigung der Test- und Maskenpflichten informiert.
Heute wurde die gesetzliche Regelung mit der Veröffentlichung der Ersten Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung im Bundesgesetzblatt durch das Bundesministerium für Gesundheit umgesetzt.
Damit gilt ab dem 1. März 2023 auf Grundlage der Änderungen im Infektionsschutzgesetz:
- Keine Test- und Maskenpflichten für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe mehr
- Keine Testpflichten für Besuchende von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Die FFP2-Maskenpflicht für Besuchende in den Einrichtungen bleibt hingegen bis zum 7. April 2023 bestehen.
Die Änderungsverordnung erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin