Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem Bund Aktuell vom 25. November 2022 haben wir Sie über die Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung informiert.
Der GKV-Spitzenverband hat nun auch die Kostenerstattungs-Festlegungen und das Antragsformular für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag angepasst und veröffentlicht. Diese sowie die aktuelle FAQ erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass Aufwendungen, die ab dem 01.12.2022 entstanden sind, spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend zu machen sind. Aufwendungen, sie vor dem 01.12.2022 entstanden sind, müssen spätestens bis 31.01.2023 geltend gemacht werden.
Über eine etwaige Verlängerung der Refinanzierungsmöglichkeit in Bezug auf die Testaufwendungen über den 28. Februar 2023 hinaus werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Gerne stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen bei Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin