Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Corona-Testverordnung (TestV) vom 15. Januar 2021 wurde mit Wirkung zum 16. Januar 2021 die maximale monatliche Testmenge für ambulante Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag von bisher 15 auf 20 Test je versorgter Person erhöht. Den Verordnungstext entnehmen Sie bitte unserem Aktuell vom 18. Januar 2021.
Der GKV-Spitzenverband hat nun die angepassten Festlegungen und das Antragsformular zur Geltendmachung der Ansprüche mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Die beiden Dokumente sowie den FAQ-Katalog zur Testverordnung stehen Ihnen am Ende des Aktuells zum Download zur Verfügung.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen wenden.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin