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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Kostenerstattungs-Festlegungen zur Coronavirus-Testverordnung

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

der GKV-Spitzenverband hat nun das Verfahren für die Abrechnung von angefallenen außerordentlichen Aufwendungen für PoC-Antigen-Testungen in nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt und veröffentlicht.

Die Kostenerstattungs-Festlegungen zur Coronavirus-Testverordnung sehen vor, dass die im Rahmen der einrichtungsbezogenen Testkonzepte anfallenden Beschaffungskosten für PoC-Antigen-Tests auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse in tatsächlicher Höhe jedoch maximal bis zu 7 Euro gemäß § 11 der Coronavirus-Testverordnung pro beschafftem Test erstattet werden. Bis zur Testmengen-Bewilligung durch das zuständige Gesundheitsamt gilt die durch die Testverordnung festgelegte erstattungsfähige Höchstzahl von 20 Tests pro Bewohner im stationären und von 10 Tests pro versorgter Person im ambulanten Bereich im Monat.

Zusätzlich angefallene Aufwendungen und insbesondere zusätzliche Personalaufwendungen bei der Durchführung der PoC-Antigen-Testungen werden pauschal in Höhe von 9 Euro brutto je tatsächlich genutztem Test erstattet.

Das Antragsformular, die Ausfüllanleitung sowie die Kostenerstattungs-Festlegungen stehen für Sie am Ende des Aktuells zum Download bereit. Darüber hinaus können Sie dort auch die Listen der zuständigen Pflegekassen für die Kostenerstattung herunterladen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen zuverlässig in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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