Sehr geehrte Damen und Herren,
im vergangenen Jahr konnten Sie für Ihre Mitarbeiter die Sonderleistungen für Beschäftige in Pflegeeinrichtungen nach § 150a SGB XI (Corona-Prämie) beantragen und auszahlen lassen.
In dem sich nun daran anschließenden Nachweisverfahren sind die Höhe und der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung bis spätestens zum 15. Februar 2021 gegenüber der zuständigen Pflegekasse mittels eines dafür vorgehsehenden GKV-Formulars mitzuteilen. Beachten Sie dabei bitte die gegebenenfalls abweichenden landesspezifischen Regelungen.
Am Ende des Aktuells steht Ihnen sowohl das Formular zum Nachweisverfahren für Pflegeeinrichtungen als auch für Dienstleistungsunternehmen zum Download zur Verfügung. Eine Übersicht mit den für Sie zuständigen Pflegekassen steht darüber hinaus ebenfalls als Download bereit.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihre Landesgeschäftsstelle selbstverständlich stets zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Florian Hamann
Bundesreferent