Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem Aktuell Bund vom 17. September 2021 haben wir Sie unter anderem über die Verlängerung der Erstattung von pandemiebedingt anfallenden außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen und für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bis zum 31. Dezember 2021 informiert.
Das entsprechend aktualisierten Antragsformulare des GKV-Spitzenverbandes für zugelassene Pflegeeinrichtungen gemäß § 150 Abs. 3 sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 150 Abs. 5a SGB XI können wir Ihnen nun zur Verfügung stellen.
Sie erhalten diese am Ende des Aktuells zum Download.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin