Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem Bund Aktuell vom 11. Juli 2022 haben wir Ihnen die Antragsunterlagen des GKV-Spitzenverbandes für den Pflegebonus zur Verfügung gestellt.
Der GKV-Spitzenverband hat nun einen mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmten Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zu den Pflegebonus-Festlegungen veröffentlicht, den Sie am Ende des Aktuells downloaden können. Dort werden insbesondere Fragen zur Anspruchsberechtigung und Höhe des Pflegebonus beantwortet. Darüber hinaus enthält der FAQ-Katalog auch Beispiele zur Berechnung von Ansprüchen.
Hinsichtlich der Frist zur Beantragung des Pflegebonus hat uns der GKV-Spitzenverband mitgeteilt, dass die Pflegekassen aufgrund der späten zur Verfügungstellung der Antragsunterlagen gebeten wurden, Meldungen auch nach dem 31. Juli 2022 bis einschließlich 8. August 2022 anzunehmen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf dafür mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung. Soweit eine Meldung nach dem 31. Juli 2022 von der zuständigen Pflegekasse angenommen wird, wird die entsprechende Auszahlung durch die Pflegekasse bis zum 11. Oktober 2022 erfolgen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen gern zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin