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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat wie angekündigt die verpflichtende Testung von Reiserückkehrern aus Risikoregionen auf den Weg gebracht, welche ab dem 08.08.2020 gilt.

Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, haben unverzüglich nach ihrer Einreise der für den Wohnsitz oder sonstigen Aufenthaltsort des Einreisenden zuständigen Gesundheitsbehörde schriftlich oder elektronisch Angaben zu machen zu:

- ihrer Identität einschließlich des Geburtsdatums,

- ihrer Reiseroute,

- ihren Kontaktdaten einschließlich ihrer Telefonnummer, ihrer E-Mail-Adresse und der Anschrift ihres Wohnsitzes oder ihres voraussichtlichen Aufenthaltsortes oder ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsorte in der Bundesrepublik Deutschland,

- dem Vorliegen typischer Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 (Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder Atemnot) sowie 

- dem Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses über eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Betroffene Reisende können bis zu 14 Tage nach ihrer Einreise durch das zuständige Gesundheitsamt aufgefordert werden ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 vorliegen.

Die Verpflichtung zur Testung gilt nicht für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind.

Eine Liste mit den aktuellen Risikoregionen steht ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Am Ende dieses Aktuells stehen für Sie die Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19 sowie die rechtliche Grundlage zum download bereit. 

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Florian Hamann
Bundesreferent

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