Sehr geehrte Damen und Herren,
damit Sie auch weiterhin Pflegeberatungen nach § 45 SBG XI durchführen können, hat die Barmer die bestehenden Ausnahmeregelung verlängert. Pflegeberatungen können somit sowohl als Videokonferenz für Gruppen (als Alternative zum Pflegekurs), als auch telefonisch oder bei Bedarf mittels Videotelefonie für Einzelpersonen (als Alternative zu individuellen häuslichen Schulungen) durchgeführt werden.
Ab dem 01.10.2021 gilt somit folgende Ausnahmeregelung:
Aufgrund der Corona-Pandemie können die vertraglich vereinbarten Leistungen gem. § 45 SGB XI – befristet bis zum 31.12.2021 – auch als Videokonferenz, Videocall oder telefonische Beratung stattfinden. Im Vordergrund steht die Unterstützung der pflegenden Angehörigen bei gleichzeitiger Sicherstellung des häuslichen Verbleibs der Pflegebedürftigen.
Bitte beachten Sie:
Die Abrechnung eines Online-Kurses ist nur möglich, wenn dieser (wie auch ein Präsenzkurs) im Vorfeld bei den vertraglich festgelegten Ansprechpartnern in den jeweiligen Pflege-Zentren angemeldet wurde. Weitere Informationen zu den Ausnahmeregelungen stehen Ihnen am Ende des Aktuells als Merkblatt zum Download bereit.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Landesgeschäftsstelle gern stets zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hamann
Bundesreferent