Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Bundesaktuell vom 1. April 2020 haben wir Sie darüber informiert, dass der GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene Empfehlungen im Zusammenhang mit COVID-19 zur häuslichen Krankenpflege (HKP) veröffentlicht hat. Die Sonderregelungen dienen einem einheitlichen Umgang der Krankenkassen, um der pandemiebedingten Ausnahmesituation angemessen Rechnung zu tragen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Empfehlungen nun bis zum 30.06.2020 teilweise verlängert wurden. Dazu wurde die Präambel in den Sonderregelungen entsprechend angepasst. Nach aktuellem Stand handelt es sich um eine letztmalige Verlängerung, da von Seiten des GKV-Spitzenverbandes für die Zeit nach dem 30.06.2020 auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen kein Bedarf mehr für Empfehlungen auf der Bundesebene gesehen wird.
Die aktualisierten Sonderregelungen können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit, zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin