Sie sind nicht angemeldet

Jetzt anmelden

Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

Meldungen Länder | Meldungen Bund | Links | Gesetze & Verordnungen | Arbeitshilfen | Kontakt

Verlängerung des Pflege-Schutzschirms gem. § 150 Abs. 3 SGB XI

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wurde eine Verlängerung des Pflege-Schutzschirms gem. § 150 Abs. 3 SGB XI bis zum 31.12.2020 beschlossen. Mit Hilfe des Pflege-Schutzschirms sollen coronabedingte Mehrausgaben (z.B. für zusätzliches Personal und Material) und Mindereinnahmen (z.B. aufgrund abgesagter Einsätze und Schließungen der Pflegeeinrichtungen) durch entsprechende Regelungen aufgefangen werden. 

Es gilt jedoch zu beachten, dass die Erstattungsbeträge für Oktober 2020 erst nach Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den angepassten Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI, frühestens jedoch mit Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), von den zuständigen Pflegekassen ausgezahlt werden können. 
Nach Inkrafttreten des KHZG wird das angepasste Formular zur Geltendmachung um den Zeitraum Oktober-Dezember 2020 erweitert werden. Darüber werden wir Sie selbstverständlich noch einmal in einem gesonderten Aktuell informieren. 

Am Ende des Aktuells sowie auf der Website www.corona.vdab.de steht für Sie das aktuelle Formular zur Geltendmachung von Erstattungsbeträgen für Pflegeeinrichtungen nach § 150 Abs. 2 SGB XI als Download bereit.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen Ihrer Landesgeschäftsstelle stets zuverlässig zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Hamann
Bundesreferent

Um eine optimale Funktionalität zu gewährleisten, werden Cookies eingesetzt. Wenn Sie die Nutzung der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.