Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Bundesrat hat heute die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie genehmigt.
Aufgrund der andauernden pandemischen Auswirkungen haben zugelassene Pflegeeinrichtungen und die Angebote zur Unterstützung im Alltag bis einschließlich 30. September 2021 weiterhin die Möglichkeit, coronabedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen gemäß § 150 SGB XI geltend zu machen.
Darüberhinaus ist auch die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bis zum 30. September 2021 ohne persönliche Begutachtung möglich.
Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.
Der GKV-Spitzenverband ist nun aufgefordert, die Anpassung der Festlegungen sowie des Antragsformulars nach § 150 Abs. 3 SGB XI vornehmen. Sobald diese vorliegen, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin